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   BGH, 11.11.2020 - 1 StR 329/20   

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https://dejure.org/2020,40682
BGH, 11.11.2020 - 1 StR 329/20 (https://dejure.org/2020,40682)
BGH, Entscheidung vom 11.11.2020 - 1 StR 329/20 (https://dejure.org/2020,40682)
BGH, Entscheidung vom 11. November 2020 - 1 StR 329/20 (https://dejure.org/2020,40682)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 20 StGB, § 21 StGB, § 353 Abs. 2 StPO, § 64 StGB, § 64 Satz 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Mehrstufige Prüfung des Ausschlusses oder der erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit des Täters zur Tatzeit i.R.e. Verurteilung wegen Mordes aus Heimtücke; Begründen einer psychischen Ausnahmesituation des Täters durch Trennungsabsicht der Ehefrau und Beleidigung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20 ; StGB § 21
    Mehrstufige Prüfung des Ausschlusses oder der erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit des Täters zur Tatzeit i.R.e. Verurteilung wegen Mordes aus Heimtücke; Begründen einer psychischen Ausnahmesituation des Täters durch Trennungsabsicht der Ehefrau und Beleidigung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.12.2012 - 4 StR 417/12

    Nachstellung (unbefugtes Nachstellen; schwerwiegende Beeinträchtigung der

    Auszug aus BGH, 11.11.2020 - 1 StR 329/20
    Deren Beurteilung erfordert konkretisierende und widerspruchsfreie Darlegungen dazu, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Täters in der konkreten Tatsituation und damit auf seine Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 417/12 Rn. 28 und vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15 Rn. 15).
  • BGH, 14.07.2016 - 1 StR 285/16

    Fehlende Schuldfähigkeit (Voraussetzungen: zweistufige Prüfung; Darstellung im

    Auszug aus BGH, 11.11.2020 - 1 StR 329/20
    a) Die Entscheidung, ob die Schuldfähigkeit des Täters zur Tatzeit aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe ausgeschlossen oder im Sinne von § 21 StGB erheblich vermindert war, erfolgt prinzipiell mehrstufig (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. April 2018 - 4 StR 446/17 Rn. 7 und vom 14. Juli 2016 - 1 StR 285/16 Rn. 7).
  • BGH, 28.01.2016 - 3 StR 521/15

    Rechtsfehlerhafte Ausführungen zur Schuldfähigkeit (Wiedergabe der wesentlichen

    Auszug aus BGH, 11.11.2020 - 1 StR 329/20
    Deren Beurteilung erfordert konkretisierende und widerspruchsfreie Darlegungen dazu, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Täters in der konkreten Tatsituation und damit auf seine Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 417/12 Rn. 28 und vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15 Rn. 15).
  • BGH, 28.02.2018 - 4 StR 530/17

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Beurteilung der Steuerungsfähigkeit

    Auszug aus BGH, 11.11.2020 - 1 StR 329/20
    Es kommt hinzu, dass das äußere Leistungsvermögen bei hoher Alkoholgewöhnung nicht unbedingt die innere Steuerungsfähigkeit und das allein maßgebliche Hemmungsvermögen abbildet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 2019 - 1 StR 448/18 Rn. 5 und vom 28. Februar 2018 - 4 StR 530/17 Rn. 9 jeweils mwN).
  • BGH, 11.04.2018 - 4 StR 446/17

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (mehrstufige Prüfung; Abgrenzung);

    Auszug aus BGH, 11.11.2020 - 1 StR 329/20
    a) Die Entscheidung, ob die Schuldfähigkeit des Täters zur Tatzeit aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe ausgeschlossen oder im Sinne von § 21 StGB erheblich vermindert war, erfolgt prinzipiell mehrstufig (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. April 2018 - 4 StR 446/17 Rn. 7 und vom 14. Juli 2016 - 1 StR 285/16 Rn. 7).
  • BGH, 23.01.2019 - 1 StR 448/18

    Schuldunfähigkeit aufgrund von Alkoholkonsum (erforderliche Berechnung der

    Auszug aus BGH, 11.11.2020 - 1 StR 329/20
    Es kommt hinzu, dass das äußere Leistungsvermögen bei hoher Alkoholgewöhnung nicht unbedingt die innere Steuerungsfähigkeit und das allein maßgebliche Hemmungsvermögen abbildet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 2019 - 1 StR 448/18 Rn. 5 und vom 28. Februar 2018 - 4 StR 530/17 Rn. 9 jeweils mwN).
  • BGH, 16.01.2020 - 1 StR 490/19

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Gefährlichkeitsprognose)

    Auszug aus BGH, 11.11.2020 - 1 StR 329/20
    Ergänzend weist der Senat in Bezug auf die Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt darauf hin, dass die Gefahrprognose im Sinne des § 64 Satz 1 StGB auch allein durch die Anlasstat begründet werden kann (BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2020 - 1 StR 490/19 Rn. 6 und vom 18. Juli 2000 - 5 StR 289/00 Rn. 2); durch eine hangbedingte schwere Gewalttat als Anlasstat wird sie regelmäßig hinreichend belegt sein (BGH, Beschluss vom 16. Januar 2020 - 1 StR 490/19 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 03.09.2004 - 1 StR 359/04

    Totschlag; erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (erforderliche

    Auszug aus BGH, 11.11.2020 - 1 StR 329/20
    Vielmehr sind diese in einer Gesamtbetrachtung zu würdigen, wenn verschiedene Faktoren im Zusammenwirken eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit im Sinne von § 21 StGB bewirkt haben können (BGH, Beschlüsse vom 3. September 2004 - 1 StR 359/04 Rn. 7 und vom 16. Februar 1984 - 1 StR 44/84, NStZ 1984, 259).
  • BGH, 18.07.2000 - 5 StR 289/00

    Voraussetzungen der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 11.11.2020 - 1 StR 329/20
    Ergänzend weist der Senat in Bezug auf die Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt darauf hin, dass die Gefahrprognose im Sinne des § 64 Satz 1 StGB auch allein durch die Anlasstat begründet werden kann (BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2020 - 1 StR 490/19 Rn. 6 und vom 18. Juli 2000 - 5 StR 289/00 Rn. 2); durch eine hangbedingte schwere Gewalttat als Anlasstat wird sie regelmäßig hinreichend belegt sein (BGH, Beschluss vom 16. Januar 2020 - 1 StR 490/19 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 16.02.1984 - 1 StR 44/84

    Annahme der Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit bei Vorliegen eines

    Auszug aus BGH, 11.11.2020 - 1 StR 329/20
    Vielmehr sind diese in einer Gesamtbetrachtung zu würdigen, wenn verschiedene Faktoren im Zusammenwirken eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit im Sinne von § 21 StGB bewirkt haben können (BGH, Beschlüsse vom 3. September 2004 - 1 StR 359/04 Rn. 7 und vom 16. Februar 1984 - 1 StR 44/84, NStZ 1984, 259).
  • BayObLG, 21.02.2022 - 204 StRR 68/22

    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Gericht von der Einholung eines

    Um sie zu erfassen und zu bewerten, muss sich der Richter daher regelmäßig und erst Recht beim Auftreten von Besonderheiten der Hilfe eines Sachverständigen bedienen (BGH, StV 2019, 226, juris Rn. 13; BGH, Beschluss vom 11.11.2020 - 1 StR 329/20, juris Rn. 11).
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